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1294. Mai 26. Ratibor.

vig. ascensionis.

Premislaus, Herzog von Ratibor, vereinigt die von ihm begonnene Ansiedelung seiner Stadt Ratibor von den Mauern der Stadt bis an den Oderfluss mit der früheren Aussetzung in der Weise, dass der Erbrichter Joannes den dritten Pfennig vom Gericht haben soll (2 Theile der Herzog) und den sechsten Theil des Zinses sowohl auf den Bauplätzen wie in den Gärten, auch das Recht zur Anlage einer Schenke, deren Pachtzins dann die seniores cives zum Besten der Stadt verwenden sollen. Die Anlegung mehrerer Schenken, Fleischbänke, Brot- oder Schuhtische in der Nähe der Stadt auf beiden Ufern des Flusses verspricht der Herzog nicht weiter zu erlauben. Ausserdem überlässt der Herzog den Bürgern die Viehweide vom Oderufer bis zu der Strasse, die über (den Bach) Lang (Langau) bis zum Fusse des anstossenden Berges führt. Auch sollen die hierher Gerufenen und hier Angesiedelten acht Jahre lang von allein Zins und allen Steuern frei sein, nach deren Ablauf sie allen, die Stadt betreffenden rechtlichen Verpflichtungen und Steuern unterliegen sollen, mit Ausnahme der Nachtwachen.

Z.: die herzogl. Ritter Thomas Hofrichter, Adam Schatzmeister, Michael Unterkämmerer, Barthol. Unterrichter, Adam Unterjägermeister.


Or. im Stadtarchive zu Ratibor. Mitgetheilt von Dr. Pinzger in Ledeburs allgem. Archiv f. d. Geschichtskunde des preuss. Staates II. 214.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.